MIETEN
Die Alte Landi ist hervorragend geeignet für Anlässe und Nutzungen verschiedenster Art.
Miete die Alte Landi für eine Party, Klassenzusammenkunft, Hochzeit, Firmenfeier oder Ähnliches.
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Frage unverbindlich an unter 079 504 35 77
Einrichtung: ​​
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Bar, Dancefloor, Bühne 6x4 Meter (BxT)
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Billard, Dart, Töggelikasten (1.- pro Spiel)
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3 Festbänke
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50 Stühle
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Kaffeemaschine, Spühlmaschine, 2 Kühlschränke
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Aktiv-Boxen bei Bühne, Dancefloor, Bar
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2 fest installierte Projektoren (nicht gerade die neuesten...)
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Mischpult, Doppel CD-Wechsler
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Audio-Anschlüsse für iPhone, USB-C, Bluetooth, NFC, 3.5 Klinken
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Lichtanlage​
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Preise:
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Lokalmiete - Getränkebezug über die alte Landi: CHF 150.-
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Lokalmiete - Getränke werden selbst mitgebracht: CHF 300.-
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Bedienung Bar (anwesende Person für 5 Stunden): CHF 50.-
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Bedienung Bar pro zusätzliche Stunde: CHF 10.-
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Nachreinigung pro Stunde: CHF 36.-
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Vermietungsbedingungen
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Vermietungen erfolgen nur an Mitglieder des Vereins Alte Landi.
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Vermietungen während den normalen Öffnungszeiten sind ausgeschlossen.
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Vermietungen sind grundsätzlich nur mit Anwesenheit eines Barcrew-Mitglieds möglich.
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Getränke werden über die Landibar zu den üblichen Barpreisen konsumiert. Falls Getränke selbst mitgebracht werden, erhöht sich die Lokalmiete
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Das Lokal wird spätestens um 01.00 Uhr geschlossen.
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Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln, sauber zu halten und vor jedem Schaden zu beschützen.
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Es ist besonders Rücksicht auf die Anwohner der Alten Landi zu nehmen. Ab 22 Uhr ist jeglicher Lärm ausserhalb der Räume zu vermeiden. Die Fenster und Türen sind bei lauter Musik zu schliessen. Die Anweisungen des anwesenden Barcrew-Mitgliedes sind einzuhalten.
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Die Schlüssel sind durch den Mieter nach Absprache mit einem Vorstandsmitglied abzuholen.
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Die Rückgabe des Mietobjekts erfolgt nach Absprache mit der zuständigen Person. Der Abgabetermin ist genau einzuhalten. Das Mietobjekt ist einwandfrei gereinigt und mit allen Inventargegenständen zurückzugeben. Ein Vorstandsmitglied ist bei der Abnahme anwesend. Ist nach Ansicht dieser Person eine Nachreinigung notwendig, wird diese dem Mieter entsprechend in Rechnung gestellt.
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Die Kosten für Miete und Konsumation sind bei der Abnahme der Räumlichkeiten direkt zu bezahlen.